Reisepass

Bitte mitbringen:

  • alten Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde bei Neuausstellung bzw. wenn der Reisepass das erstemal für 10 Jahre ausgestellt wird
  • 1 biometrisches Passfoto
  • Gebühren von € 75,90 sind mit Erlagschein einzuzahlen, für einen Kinder-Reisepass ohne Chip (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) sind Gebühren von € 30,00 zu entrichten.
    ACHTUNG: Erstausstattung bei Geburt (innerhalb von 2 Jahren ab Geburt) jedoch gebührenfrei!!!

Bei Namensänderung, z.B. durch Heirat, ist ein neuer Reisepass zu beantragen.

 

HELP.GV.AT - Allgemeine Infos über den Reisepass

Zuständig