Kindergartengebühr

Mit Inkrafttreten der Oö. Kinderbetreuungsgesetz-Novelle 2009 ist der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ab 1. September 2009 für alle Kinder ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt beitragsfrei.
  
Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung für alle Kinder, die

  • jünger sind als 30 Monate
  • für Kinder, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,

ist kostenpflichtig.

Die Berechnung des Elternbeitrages ist in der vom Gemeinderat beschlossenen Tarifordnung für den Kindergarten der Gemeinde Hochburg-Ach 2011 festgelegt.
 
Genauere Informationen finden Sie unter Gemeindeamt - Verwaltung - Verordnungen.