Bitte mitbringen:
- alten Reisepass oder Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde bei Neuausstellung bzw. wenn der Reisepass das erstemal für 10 Jahre ausgestellt wird
- 1 biometrisches Passfoto
- Gebühren von € 75,90 sind mit Erlagschein einzuzahlen, für einen Kinder-Reisepass ohne Chip (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) sind Gebühren von € 30,00 zu entrichten.
ACHTUNG: Erstausstattung bei Geburt (innerhalb von 2 Jahren ab Geburt) jedoch gebührenfrei!!!
Bei Namensänderung, z.B. durch Heirat, ist ein neuer Reisepass zu beantragen.
HELP.GV.AT - Allgemeine Infos über den Reisepass