Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht.

Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Gebühren:
€ 63,90 Totenbeschaugebühr
€ 9,30  für die Ausstellung einer Sterbeurkunde

Zuständig